Wie werden Sie Mitglied?



Als erstes Schnuppermitglied

Haben sie nicht schon einmal davon geträumt, die Natur vom Wasser aus zu erleben, Tiere zu beobachten, die man vom Ufer aus nicht sehen kann, sich einfach mit der Strömung treiben lassen. Oder wollen Sie, auf schäumenden Wellen, sich mit der Kraft des Flusses messen, sind sich aber noch nicht sicher ob es auch das richtige Hobby ist, dann werden Sie einfach für ein Jahr Schnuppermitglied beim WSV Brühl.

Die Schnuppermitgliedschaft beim WSV Brühl soll es Ihnen ermöglichen, ohne große Investitionen, das Paddeln als Sport oder Freizeitvergnügen zu erlernen. Gleichzeitig lernen Sie den Verein und seine Mitglieder kennen. In dieser Zeit können Sie bei allen Aktivitäten des Vereins mitmachen. Die nötige Ausrüstung stellt Ihnen der WSV Brühl zur Verfügung. Sie haben ein Jahr Zeit sich zu entscheiden, ob Ihnen der Sport und der Verein gefällt.

Sie können jederzeit die volle Mitgliedschaft beantragen wenn, sie sicher sind, beim WSV zu bleiben. Wenn Ihnen der Sport oder der Verein nicht zusagen, erlischt die Schnuppermitgliedschaft automatisch nach einem Jahr.

Wenn Sie Interesse an einer Schnuppermitgliedschaft haben, dann fordern Sie den Antrag auf eine Schnuppermitgliedschaft an und senden ihn an uns zurück. Informationen erhalten sie unter den Kontaktadressen info@wsv-bruehl.de oder besuchen sie uns einfach in unserem Bootshaus.

Jahresbeiträge

Aktive und passive Mitglieder
Familien einschließlich Jugendliche bis 18 Jahre
Jugendliche bis 18 Jahre
Bootsplatzgebühr pro Platz
Pfand für Hallenschlüssel
Pfand für Spindschlüssel
40,00€

60,00€
15,00€
25,00€
05,00€
05,00€












Übernachten

Die Übernachtungsgebühren pro Nacht/Person betragen 5,00€
Die Gebühren kommen der Jugend zugute.

Regelungen

Sämtliche Beiträge sind im Voraus zu entrichten und werden grundsätzlich durch Bankeinzugverfahren abgebucht. Beitragsrechnungen werden nicht erstellt. Jedes aktive Mitglied hat jährlich 5 Arbeitsstunden zur Instandhaltung des Bootshauses und der Anlagen zu leisten. Hochwassereinsätze zählen als Arbeitsstunden. Für jede nicht geleistete Arbeitsstunde werden € 10,- am Jahresende berechnet.

Jedes männliche aktive Mitglied (außer Jugendliche) ist jährlich 1 x zur Hallenwache verpflichtet. Die Termine werden in der Hauptversammlung ausgelost und am schwarzen Brett ausgehängt. Die Hallenordnung, sowie die Vorschriften der Wasser- und Schifffahrtsordnung sind unbedingt zu beachten.

Zur Hauptversammlung wird schriftlich eingeladen. Sonstige Versammlungen und wichtige Mitteilungen werden am Informationsbrett im Bootshaus angeschlagen oder in der Presse veröffentlicht.

Die Vorstandschaft